Rechtsform und Aufgaben der Versorgungseinrichtung

Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz wurde im Jahr 1956 gegründet. Sie stellt ein Sondervermögen der Bezirksärztekammer Koblenz dar.

Sie hat als Pflichtversorgung der angestellten und niedergelassenen Ärzte die Aufgabe, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach den Bestimmungen des Heilberufsgesetzes Rheinland-Pfalz Versorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Hierunter versteht man im Wesentlichen die Bereitstellung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten.

Die Versorgungseinrichtung Koblenz erfüllt ihre Aufgaben in echter Selbstverwaltung. Demokratisch gewählte Delegierte entscheiden über das Mitglieds-, Beitrags- und Leistungsrecht der Einrichtung.

Die Gremien der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Die Mitglieder der Gremien üben ihre Tätigkeit auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis aus.

Die Versorgungseinrichtung unterliegt der Versicherungsaufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz.