Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erfolgt ab 01.01.2023 elektronisch
Jeder neue Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss ab dem 1. Januar 2023 elektronisch gestellt werden. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 SGB VI. Schriftliche Befreiungsanträge sind ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.
Wie läuft das elektronische Befreiungsantragsverfahren praktisch ab?
Bei einer neuen Tätigkeitsaufnahme stellen wir Ihnen als berufsständisch versicherter Person eine Anmeldemaske per Link zu einem von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen beauftragten Dienstleister zur Verfügung. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese Anmeldemaske für die elektronische Beantragung. Bitte rufen Sie die Maske auf, füllen die entsprechenden Felder aus bzw. beantworten die gestellten Fragen durch ein Anklicken vorgegebener Antwortmöglichkeiten oder mittels beschreibbarer Felder und schließen Sie die Antragsstellung per Click ab.
Wie bisher auch, müssen Sie bei jedem Tätigkeits- und/oder Arbeitgeberwechsel gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund für Ihre ausgeübte Beschäftigung als verkammerter Freiberufler einen Befreiungsantrag nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI stellen. In der zur Verfügung gestellten Anmeldemaske werden Ihnen nacheinander Fragen gestellt, die Sie mittels vorgegebener Antworten wie „Ja“/“Nein“, mittels vorgegebener Wörter wie den Bezeichnungen der verschiedenen berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder durch eigene Angaben beantworten. Fehlen erforderliche Angaben, so werden Sie vom System darauf hingewiesen und um Beantwortung gebeten.
Haben Sie alles vollständig ausgefüllt, klicken Sie bitte auf „Absenden“. Im Moment des elektronischen Zugangs bei unserer Versorgungseinrichtung ist der Befreiungsantrag rechtswirksam zugegangen. Das ist rechtlich bedeutsam wegen der Dreimonats-Antragsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI, nach der eine Befreiung nur dann auf ab dem Beginn einer Beschäftigung gilt, wenn die Befreiung binnen drei Monaten nach Beschäftigungsaufnahme beantragt wird. Auf das Datum des Zugangs Ihres Antrags bei der DRV Bund kommt es dagegen nicht an.
Mit der rechtzeitigen Antragstellung stellen Sie sicher, dass Sie keine doppelten Beitragspflichten gegenüber Ihrem Versorgungswerk und der DRV Bund haben. Nach Ablauf dieser Antragsfrist nach § 6 Abs. 4 SGB VI wirkt eine Befreiung erst ab dem Datum des Antragseinganges. In einem solchen Fall können zeitweilige, doppelte Beitragspflichten entstehen.
Ihr Antrag wird nach Ihrem Absenden an die Versorgungseinrichtung weitergeleitet. Wir bestätigen nach Eingang bei uns Ihre Mitgliedschaft und leiten den Antrag elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung weiter. Die DRV Bund prüft sodann Ihren Antrag auf Vollständigkeit und inhaltlich darauf – wie bisher – ob Sie die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen oder nicht.
Wie bisher sendet die DRV-Bund dem Antragssteller/der Antragstellerin die Entscheidung über den elektronisch eingereichten Befreiungsantrag schriftlich per postalischem Brief zu. Das betrifft sowohl positiv erteilte Befreiungen als auch abgelehnte Befreiungsanträge. Zugleich sendet uns die DRV Bund elektronisch eine Mitteilung über ihre Entscheidung zu.
Was muss ich im elektronischen Befreiungsantragsformular ausfüllen?
Bestimmte Angaben müssen im elektronischen Antragsformular pflichtmäßig ausgefüllt werden, damit die DRV Bund Ihren Antrag überhaupt bearbeiten kann.
Pflichtfelder im elektronischen Befreiungsantrag sind:
- Berufsgruppe und Versorgungseinrichtung
- Name und Vorname des Antragstellers/der Antragstellerin/Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsname (falls abweichend vom Nachnamen) und Geburtsort/Geburtsland und Geburtsdatum
- Mitgliedsnummer im Versorgungswerk
- Sozialversicherungsnummer
- Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz
- PLZ und Stadt
- Länderkennzeichen
Nicht zwingend ist die Angabe Ihrer Telefonnummer und ggf. Ihrer E-Mail-Adresse, erleichtert aber eine Kontaktaufnahme durch die DRV Bund, falls diese Rückfragen zu Ihrem Antrag haben sollte.
Wird der Antrag durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters bzw. Berechtigten (z. B. durch einen Betreuer) gestellt, ist zudem Folgendes zu anzugeben:
- Anrede
- Name, ggf. Namenszusatz, und Vorname
- Titel
- Straße und Hausnummer
- PLZ und Stadt sowie ggf. Länderkennzeichen (im Ausland)
- Auch hierfür gilt, dass die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters / Berechtigten freiwillig ist.
Zur Erwerbstätigkeit sind folgende Angaben erforderlich:
- Art der Erwerbstätigkeit
- Beginn der abhängigen Beschäftigung
- Ende der Beschäftigung, soweit erkennbar
- Tätigkeitsbeschreibung
- Abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig
- Fragen zur Berufsgruppe
- Beginn der begehrten Befreiung
- Kammermitgliedschaft
- Optional anzugeben ist überdies die Betriebsnummer der Betriebsstätte des Arbeitgebers
Ein Upload von ergänzenden Dokumenten ist möglich, sofern dieses für die Entscheidung über die Antragstellung von vornherein erforderlich ist. Dieses ist nur bei einem Antrag durch Dritte, bei der Ausübung berufsfremder Tätigkeiten oder sonstigen Tätigkeiten erforderlich.
Bei Angabe einer DE-Mail des Antragstellers ist eine direkte Kommunikation der DRV Bund hierüber mit dem Antragsteller möglich. Auch bestehen Auswahlmöglichkeiten für sehbehinderten Personen.