Leistungen

Zu den elementaren Leistungen der Versorgungseinrichtung gehört die Altersversorgung. Jedes Mitglied erwirbt bereits mit der ersten Beitragszahlung einen Anspruch auf eine lebenslange, monatliche Altersrente. Um die Altersrente zu erhalten, muss das Mitglied seine ärztliche Tätigkeit nicht aufgeben. Leistungen anderer Versicherungs- oder Versorgungsträger werden von unserer Versorgungseinrichtung nicht angerechnet.

Neben der Altersrente bietet die Versorgungseinrichtung auch eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit gehört zu den Schicksalsschlägen des Lebens. Mit den gesundheitlichen Problemen folgt in vielen Fällen eine Einschränkung des Leistungsvermögens und damit auch Einbußen an Einnahmen.