Rechtsform und Aufgaben der Versorgungseinrichtung

Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz wurde im Jahr 1956 gegründet. Sie stellt ein Sondervermögen der Bezirksärztekammer Koblenz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, dar.

Die Versorgungseinrichtung hat die Aufgabe, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach den Bestimmungen des Heilberufsgesetzes Rheinland-Pfalz Versorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Hierunter versteht man im Wesentlichen die Bereitstellung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten.

Die Versorgungseinrichtung Koblenz ist die Pflichtversorgung der angestellten und niedergelassenen Ärzte im Bereich des bis zum 31.12.1999 geltenden Regierungsbezirkes Koblenz.

Die Versorgungseinrichtung Koblenz erfüllt ihre Aufgaben in echter Selbstverwaltung. Demokratisch gewählte Delegierte befinden über das Mitglieds-, Beitrags- und Leistungsrecht der Einrichtung.

Die Mitglieder in den Gremien üben ihre Tätigkeit auf freiwilliger und ehrenamtlicher Basis aus.
Die Gremien der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der Finanzprüfungsausschuss.
Die Versorgungseinrichtung unterhält eine Geschäftsstelle, die vom Geschäftsführer geleitet wird.

Die Versorgungseinrichtung unterliegt der Aufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz.