Regelaltersrente

Altersrente erhalten alle Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze erhöht sich für die Jahrgänge

1952 auf 65 Jahre und 1 Monat,
1953 auf 65 Jahre und 2 Monate,
1954 auf 65 Jahre und 3 Monate,
1955 auf 65 Jahre und 4 Monate,
1956 auf 65 Jahre und 5 Monate,
1957 auf 65 Jahre und 6 Monate,
1958 auf 65 Jahre und 7 Monate,
1959 auf 65 Jahre und 8 Monate,
1960 auf 65 Jahre und 9 Monate,
1961 auf 65 Jahre und 10 Monate,
1962 auf 65 Jahre und 11 Monate,
1963 auf 66 Jahre,
1964 auf 66 Jahre und 1 Monat,
1965 auf 66 Jahre und 2 Monate,
1966 auf 66 Jahre und 3 Monate,
1967 auf 66 Jahre und 4 Monate,
1968 auf 66 Jahre und 5 Monate,
1969 auf 66 Jahre und 6 Monate,
1970 auf 66 Jahre und 7 Monate,
1971 auf 66 Jahre und 8 Monate,
1972 auf 66 Jahre und 9 Monate,
1973 auf 66 Jahre und 10 Monate,
1974 auf 66 Jahre und 11 Monate.

Alle Jahrgänge ab 1975 erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Ein am 13.05.1956 geborenes Mitglied beispielsweise kann ab dem 01.11.2021 die ungekürzte Altersrente erhalten.

Die reguläre oder aufgeschobene Altersrente kann sich durch die Zahlung einer Kinderzulage erhöhen. Die Kinderzulage wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres je anspruchsberechtigtem Kind gewährt. Danach wird die Kinderzulage nur noch nachweislich einer Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Die Zahlung einer Kinderzulage über das 27. Lebensjahr hinaus kann sich ggf. nur noch um Zeiten von Wehr- oder Zivildienst verlängern.

Muss ein Antrag gestellt werden?
Eines ausdrücklichen Antrages auf Bezug der Regelaltersrente bedarf es nicht. Rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze erhalten Mitglieder die zur Zahlung der Rente erforderlichen Unterlagen.